» » »

 

Kommentare über Agrar Osterland Verwaltungs AG

 


Adresse des Unternehmens

Wir haben keine Information bezüglich der Adresse des Unternehmens.
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Agrar Osterland Verwaltungs Ag wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

harthSchmidt agrar
 

QR Codebild

In diesem Teil der Seite können Sie QR Codebild des Unternehmens Agrar Osterland Verwaltungs Ag sehen. QR Codebild ist ein kleines Bild mit der verschlüsselten Information von Unternehmen. Wenn Sie QR Code entschlüsseln möchten, sollten Sie spezielle Programme benutzen.

QR Codebild des deutschen Unternehmens Agrar Osterland Verwaltungs Ag

 

Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. Jena

    Thüringen

    Antragsdatum: 2013-02-01
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2013-02-06

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Jena Aktenzeichen: HRB 508763 Bekannt gemacht am: 06.02.2013 12:00 Uhr Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 01.02.2013 Agrar Osterland Verwaltungs AG, Harth-Pöllnitz, Köckritz 1, 07570 Harth-Pöllnitz OT Köckritz. Aktiengesellschaft. Satzung vom 10.07.2012. Geschäftsanschrift: Köckritz 1, 07570 Harth-Pöllnitz OT Köckritz. Gegenstand des Unternehmens: Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung der AK Agrar Osterland AG & Co.KG. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Schmidt, Uwe, Weida, *21.03.1963, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen "Agrar Osterland GmbH", mit dem Sitz in Harth-Pöllnitz (Amtsgericht Jena HRB 508085). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

Möchten Sie Ihre Information aktualisieren? Schreiben Sie an