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Kommentare über Amrum Reservierungsdienst Inh. Eike Bohn e. K.

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   25946
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Amrum Reservierungsdienst Inh. Eike Bohn E. K. wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. Schleswig-Holstein

    Antragsdatum: 2012-10-11
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-15

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Öffentliche Bekanntmachung AUREG Amtsgericht Flensburg Aktenzeichen: HRA 7820 FL Bekannt gemacht am: 15.10.2012 15:57 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr: Neueintragungen 11.10.2012 HRA 7820 FL: Amrum Reservierungsdienst Inh. Eike Bohn e. K., Wittdün, Strandstraße 6, 25946 Wittdün. Name der Firma: Amrum Reservierungsdienst Inh. Eike Bohn e. K. Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Wittdün; Geschäftsanschrift: Strandstraße 6, 25946 Wittdün; Inhaber: 1. Bohn, Eike, *10.07.1946, Wittdün; Rechtsform: Einzelunternehmen; Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Verschmelzung der Amrum Reservierungsdienst GmbH mit dem Sitz in Wittdün (Amtsgericht Flensburg, HRB 1349 NI) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
 

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