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Kommentare über CCM Muenchener Strasse 31 GmbH & Co. KG

 


Adresse des Unternehmens

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Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Ccm Muenchener Strasse 31 Gmbh & Co. Kg wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

31c.b.kccmccmsinsolvenznoerrmuencheninsolvenz/
 

QR Codebild

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Berlin

    Antragsdatum: 2012-10-26
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-31

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Öffentliche Bekanntmachung AUREG Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRA 47424 B Bekannt gemacht am: 31.10.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 26.10.2012 CCM Muenchener Strasse 31 GmbH & Co. KG, Berlin, c/o Noerr Consulting AG, Charlottenstraße 57, 10117 Berlin. Firma: CCM Muenchener Strasse 31 GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; c/o Noerr Consulting AG, Charlottenstraße 57, 10117 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. CCM Berlin GP GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 141202 B) Rechtsform: Kommanditgesellschaft Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CCM Muenchener Strasse 31 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 101998 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.10.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
 

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