Christian Link e.K.
Deutsches Unternehmen
Christian Link E.k.
hat
(6 Stimmen)
Unternehmen Christian Link E.k. wurde mit der Note 4.5 bewertet, basiert auf 6 Stimmen
Unternehmen Christian Link E.k. wurde mit der Note 4.5 bewertet, basiert auf 6 Stimmen
Unternehmenscode, HR-nummer
: HRA 2655Unternehmensname
: Christian Link e.K.Bundesland
: Bayern (by)Stadt
: RennertshofenAntragsdatum
: 2012-09-25Anmeldungsdatum (vom Gericht)
: In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-10-08, Oktober 08, am MontagInternetseite
: (unbekannt)E-Mail
: (unbekannt)Telefon
: (08434) 1796Fax
: (unbekannt)Tätigkeitsbranche
: Instandhaltung und Reparatur von KraftwagenBeschreibung des Unternehmens
: Betrieb einer KfZ-Werkstätte
Kommentare über Christian Link e.K.
Adresse des Unternehmens
- DEPostleitzahl: 86643
Schlagwörter / Tags
Deutsches Unternehmen Christian Link E.k. wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:
– HRB 101499 – 101499 –QR Codebild
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Historische / bisherige Namen des Unternehmens
Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
Gerichtsunterlagen
Ingolstadt
Bayern
Antragsdatum: 2012-09-25Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-08Verzeichnis der Unterlagen:
Amtsgericht Ingolstadt Aktenzeichen: HRA 2655 Bekannt gemacht am: 08.10.2012 12:00 Uhr In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 25.09.2012 Christian Link e.K., Rennertshofen, Am Berg 3 A, 86643 Rennertshofen. (Betrieb einer KfZ-Werkstätte). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Am Berg 3 A, 86643 Rennertshofen. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Link, Christian, Rennertshofen-Bertoldsheim, *08.04.1975. Entstanden durch Verschmelzung der Christian Link GmbH, mit dem Sitz in Rennertshofen, Ortsteil Bertholdsheim (Amtsgericht Ingolstadt HRB 101499) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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