EDDI e.K.
Deutsches Unternehmen
Eddi E.k.
hat
(10 Stimmen)
Unternehmen Eddi E.k. wurde mit der Note 3.9 bewertet, basiert auf 10 Stimmen
Unternehmen Eddi E.k. wurde mit der Note 3.9 bewertet, basiert auf 10 Stimmen
Unternehmenscode, HR-nummer
: HRA 9969Unternehmensname
: EDDI e.K.Bundesland
: Bayern (by)Stadt
: BaiersdorfAntragsdatum
: 2012-12-11Anmeldungsdatum (vom Gericht)
: In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-12-19, Dezember 19, am MittwochInternetseite
: (unbekannt)E-Mail
: (unbekannt)Telefon
: (unbekannt)Fax
: (unbekannt)Tätigkeitsbranche
: (unbekannt)Beschreibung des Unternehmens
: (unbekannt)
Kommentare über EDDI e.K.
Adresse des Unternehmens
Wir haben keine Information bezüglich der Adresse des Unternehmens.
QR Codebild
In diesem Teil der Seite können Sie QR Codebild des Unternehmens Eddi E.k. sehen. QR Codebild ist ein kleines Bild mit der verschlüsselten Information von Unternehmen. Wenn Sie QR Code entschlüsseln möchten, sollten Sie spezielle Programme benutzen.
Historische / bisherige Namen des Unternehmens
Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
Gerichtsunterlagen
Fürth
Bayern
Antragsdatum: 2012-12-11Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-12-19Verzeichnis der Unterlagen:
Amtsgericht Fürth Aktenzeichen: HRA 9969 Bekannt gemacht am: 19.12.2012 12:00 Uhr In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 11.12.2012 EDDI e.K., Baiersdorf, Schießäckerstraße 13, 91083 Baiersdorf. (Entwicklung und Vermarktung von EDV-Schulungen und EDV-Schulungskonzeptionen, Entwicklung und Vertrieb von Firmenpräsentationen im Bereich von Multimedia und Netzwerken sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Schießäckerstraße 13, 91083 Baiersdorf. Inhaber: Kaiser, Jörg, Heroldsbach, *15.02.1970. Entstanden durch Verschmelzung der EDDI GmbH, mit dem Sitz in Baiersdorf (Amtsgericht Fürth HRB 7178) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Möchten Sie Ihre Information aktualisieren? Schreiben Sie an