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Kommentare über ENERPARC Solar Invest 32 GmbH & Co. KG

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   20359
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Enerparc Solar Invest 32 Gmbh & Co. Kg wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

ZirkuswegZirkusweg Hamburg
 

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. Hamburg

    Hamburg

    Antragsdatum: 2012-11-05
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-11-06

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRA 115393 Bekannt gemacht am: 06.11.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 05.11.2012 ENERPARC Solar Invest 32 GmbH & Co. KG, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zu Erzeugung von Energie aus regenerativen Energiequellen sowie der Verkauf der damit erzeugten Energie, einschließlich aller damit zusammenhängenden Geschäfte, die geeignet sind dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: ENERPARC Solar Invest 10 GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 116862). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ENERPARC Solar Invest 32 GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 121487) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.10.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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