Erwin Jäger e.K.
Deutsches Unternehmen
Erwin Jäger E.k.
hat
(9 Stimmen)
Unternehmen Erwin Jäger E.k. wurde mit der Note 4 bewertet, basiert auf 9 Stimmen
Unternehmen Erwin Jäger E.k. wurde mit der Note 4 bewertet, basiert auf 9 Stimmen
Unternehmenscode, HR-nummer
: HRA 728088Unternehmensname
: Erwin Jäger e.K.Bundesland
: Baden-Wuerttemberg (bw)Stadt
: SonnenbühlAntragsdatum
: 2012-12-06Anmeldungsdatum (vom Gericht)
: In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-12-10, Dezember 10, am MontagInternetseite
: (unbekannt)E-Mail
: (unbekannt)Telefon
: (unbekannt)Fax
: (unbekannt)Tätigkeitsbranche
: (unbekannt)Beschreibung des Unternehmens
: (unbekannt)
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Adresse des Unternehmens
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QR Codebild
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Historische / bisherige Namen des Unternehmens
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Gerichtsunterlagen
Stuttgart
Baden-Wuerttemberg
Antragsdatum: 2012-12-06Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-12-10Verzeichnis der Unterlagen:
Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRA 728088 Bekannt gemacht am: 10.12.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 06.12.2012 Erwin Jäger e.K., Sonnenbühl, Windmühlstr. 1a, 72820 Sonnenbühl. (Das Fertigen und der Handel mit Reinigungstextilien aller Art.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Windmühlstr. 1a, 72820 Sonnenbühl. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Jäger, Erwin, Sonnenbühl, *16.03.1941. Entstanden durch Verschmelzung der Erwin Jäger GmbH mit Sitz in Sonnenbühl (Amtsgericht Stuttgart HRB 351759) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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