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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : VR 1418 
  • Unternehmensname

    : Förderverein der Verbundschule Stockum und Endorf e.V.
  • Bundesland

    : Nordrhein-Westfalen (nw)
  • Stadt

    : Sundern
  • Antragsdatum

    : 2012-10-25
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-10-31, Oktober 31, am Mittwoch
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    : (unbekannt)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : (unbekannt)
 

Kommentare über Förderverein der Verbundschule Stockum und Endorf e.V.

 


Adresse des Unternehmens

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Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Förderverein Der Verbundschule Stockum Und Endorf E.v. wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

sundernendorf
 

QR Codebild

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QR Codebild des deutschen Unternehmens Förderverein Der Verbundschule Stockum Und Endorf E.v.

 

Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Arnsberg

    Nordrhein-Westfalen

    Antragsdatum: 2012-10-25
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-31

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Arnsberg Aktenzeichen: VR 1418 Bekannt gemacht am: 31.10.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 25.10.2012 Förderverein der Verbundschule Stockum und Endorf e.V., Sundern (Stockum, 59846 Sundern). eingetragener Verein. Satzung vom 16.02.2011. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 16.02.2011 und der Mitgliederversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 19.09.2012 bzw. 16.02.2011 mit dem Förderverein Pankratiusschule Stockum e.V. (Amtsgericht Arnsberg VR 941) und dem Förderverein der Sebastianschule Endorf e. V. (Amtsgericht Arnsberg VR 906) jeweils mit Sitz in Sundern verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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