» » »

 

Kommentare über H.-O. Strohschein e. K.

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   22559
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen H.-O. Strohschein E. K. wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

Glüh
 

QR Codebild

In diesem Teil der Seite können Sie QR Codebild des Unternehmens H.-O. Strohschein E. K. sehen. QR Codebild ist ein kleines Bild mit der verschlüsselten Information von Unternehmen. Wenn Sie QR Code entschlüsseln möchten, sollten Sie spezielle Programme benutzen.

QR Codebild des deutschen Unternehmens H.-O. Strohschein E. K.

 

Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. Hamburg

    Hamburg

    Antragsdatum: 2012-10-22
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-23

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRA 115344 Bekannt gemacht am: 23.10.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 22.10.2012 H.-O. Strohschein e. K., Hamburg, Bookweetenkamp 27, 22559 Hamburg. (Gegenstand des Geschäfts ist der Import, Export und Handel mit Maschinen und Apparaten sowie Waren aller Art, ferner die Übernahme von Industrie- und Handelsvertretungen, die Gründung sowie die Beteiligung an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Bookweetenkamp 27, 22559 Hamburg. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Strohschein, Hans-Otto, Hamburg, *20.09.1936. Der Inhaber hat das Vermögen der H.-O. Strohschein GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 57340) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

Möchten Sie Ihre Information aktualisieren? Schreiben Sie an