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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRB 11688 
  • Unternehmensname

    : Hospital zum Heiligen Geist gemeinnützige GmbH
  • Bundesland

    : (unbekannt)
  • Stadt

    : Fritzlar
  • Antragsdatum

    : 2009-10-19
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2009-11-13, November 13, am Freitag
  • Internetseite

    :
  • E-Mail

    :
  • Telefon

    : (05622) 997-0
  • Fax

    : (05622) 997401
  • Tätigkeitsbranche

    :   Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere erreicht durch den Erwerb, die Führung und Unterhaltung sowie den Betrieb von Einrichtungen der Gesundheitshilfe, der Pflege und sonstigen Sozialeinrichtungen, insbesondere den Betrieb eines Krankenhauses oder/und die Einschaltung von Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung. Gemeinsam mit den in ihren Unternehmen tätigen Personen erfüllt die Gesellschaft diesen Zweck im Geiste des karitativen Auftrages der und mit einer engen Beziehung zur römisch-katholischen Kirche und ihrer Morallehre. Ein Rechtsanspruch gegen die Gesellschaft besteht nicht. Die Gesellschaft betreibt in Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke das Krankenhaus "Hospital zum Heiligen Geist" in Fritzlar und ist gleichzeitig dessen Trägerin. Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Betrieb so zu führen, dass die Voraussetzungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Hessischen Krankenhausgesetzes und sämtlicher auf Grund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen und Bescheide gegenüber dem Hospital zum Heiligen Geist, Stiftung des privaten Rechts, Fritzlar (im Folgenden kurz: "Alleingesellschafterin"), oder der Gesellschaft sowie sonstige zwingenden Vorschriften für den Betrieb von öffentlichen Krankenhäusern jederzeit eingehalten werden. Insbesondere dürfen keine Patienten abgewiesen werden, die nach den gesetzlichen Vorschriften einen Anspruch auf Aufnahme haben oder der Betrieb so ausgerichtet werden, dass er nur noch für Patienten zugänglich ist, die privat krankenversichert sind. Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einmal jährlich zu testieren. Die Kosten hierfür trägt die Gesellschaft. Zweck der Gesellschaft ist des Weiteren die Altenhilfe, insbesondere Alten- und Krankenpflege, -betreuung und -unterstützung. Dieser Gesellschaftszweck wird unter anderem durch die Beteiligung an der Vita Comunis gemeinnützige GmbH verwirklicht, die das St. Elisabeth Seniorenstift in Fritzlar und die Tages- und Kurzzeitpflege im Krankenhaus betreibt.Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen oder dieser Gesellschaftsvertrag, insbesondere die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit, dem nicht entgegenstehen, kann die Gesellschaft neue Geschäftsbereiche erschließen, um ihren Zweck zu erfüllen, oder gewerbliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unter Beachtung der steuerbegünstigten Zwecke dienlich sind. Schließlich kann die Gesellschaft jederzeit auch selbst als Hilfsperson im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung für andere gemeinnützige Körperschaften bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke tätig werden, sofern dadurch ihre eigene gemeinnützige Tätigkeit oder ihre Anerkennung als gemeinnützige Gesellschaft nicht beeinträchtigt wird. Beteiligungen an anderen Unternehmen, die die Gesellschaft von der Alleingesellschafterin oder mit deren Mitteln erwirbt, sind auf die Alleingesellschafterin zu übertragen, wenn über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder die Alleingesellschafterin nicht mehr über die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung verfügt. Soweit möglich, hat die Gesellschaft dies beim Erwerb der Beteiligung durch vertragliche Regelungen mit den übrigen Beteiligten sicherzustellen.
 

Kommentare über Hospital zum Heiligen Geist gemeinnützige GmbH

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   34560
 

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