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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRA 4742 
  • Unternehmensname

    : K-MaxX Moving Technology M. Klaas e.K.
  • Bundesland

    : Nordrhein-Westfalen (nw)
  • Stadt

    : Recklinghausen
  • Antragsdatum

    : 2012-10-12
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-10-19, Oktober 19, am Freitag
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    : (unbekannt)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : (unbekannt)
 

Kommentare über K-MaxX Moving Technology M. Klaas e.K.

 


Adresse des Unternehmens

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Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen K-Maxx Moving Technology M. Klaas E.k. wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

klassklasse
 

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Recklinghausen

    Nordrhein-Westfalen

    Antragsdatum: 2012-10-12
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-19

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Recklinghausen Aktenzeichen: HRA 4742 Bekannt gemacht am: 19.10.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 12.10.2012 K-MaxX Moving Technology M. Klaas e.K., Recklinghausen, Lise-Meitner-Straße 30, 45659 Recklinghausen. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 30, 45659 Recklinghausen. Inhaber: Klass, Marcus, Recklinghausen, *26.10.1971. Der Inhaber hat das Vermögen der K-MaxX Moving Technology GmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht, HRB 6129) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2012 als Ganzes übernommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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