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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRB 19879 
  • Unternehmensname

    : neon - Prävention und Suchthilfe Rosenheim gemeinnützige Stiftungsgesellschaft mbH
  • Bundesland

    : (unbekannt)
  • Stadt

    : Rosenheim
  • Antragsdatum

    : 2010-02-23
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2010-02-24, Februar 24, am Mittwoch
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    : (unbekannt)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : (1) Zweck der Gesellschaft ist die Prävention und Suchthilfe für Betroffene, deren Angehörige und die Allgemeinheit. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende - unter § 52 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 20 AO fallende - Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: (a) Durch primär- und sekundärpräventive Angebote sowie Beratung und Therapie gesundheitlichen, justiziellen oder sonstige psychosozialen Schäden, die durch den Konsum psychoaktiver Substanzen, exzessiven Medienkonsum oder problematischem Essverhalten entstehen können, vorzubeugen und diese zu behandeln. (b) Betroffene, deren Angehörige, professionell in der Erziehung Beschäftigte (Lehrer, Sozialarbeit, etc.) sowie auch die Öffentlichkeit über die Folgen missbräuchlichen Substanz- und Medienkonsums aufzuklären, entsprechende Fortbildungsangebote anzubieten oder über geeignete Interventionen zu informieren. (c) Generell die Versorgungsvielfalt in der Suchthilfe für die Stadt und den Landkreis Rosenheim durch ambulante und niedrigschwellige Angebote zu erweitern und damit auch die Wahlmöglichkeiten für Betroffene, deren Angehörigen sowie auch der Öffentlichkeit zu erweitern. Hierzu gehört insbesondere auch die intensive Vernetzung mit bereits bestehenden Institutionen und Organisationen des sozialen Netzes. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht.
 

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  1. DE
    Postleitzahl:   83026
 

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Rosenheimrpr
 

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