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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRB 709115 
  • Unternehmensname

    : Papierfabrik August Koehler SE
  • Bundesland

    : Baden-Wuerttemberg (bw)
  • Stadt

    : Oberkirch
  • Antragsdatum

    : 2012-11-08
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-11-12, November 12, am Montag
  • Internetseite

    :
  • E-Mail

    :
  • Telefon

    : (07802) 810
  • Fax

    : (07802) 814330
  • Tätigkeitsbranche

    :   Herstellung von Papier, Karton und Pappe
  • Beschreibung des Unternehmens

    : Die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet - der Entwicklung, Herstellung, Veredelung und des Vertriebs von Papier und Karton, Halbprodukten aus Papier und Karton sowie Rohstoffen und Halbprodukten zur Papier- und Kartonherstellung und -veredelung einschließlich der Verarbeitung und des Vertriebs der anfallenden Produktionsabfälle; - der Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Organisation und Managementprozesse; - dem Erwerb und der Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere solchen der Papierwirtschaft und der Energiewirtschaft.
 

Kommentare über Papierfabrik August Koehler SE

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   77704
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Papierfabrik August Koehler Se wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

kartonHerstellung von Papier, Karton und PappeveredelungAugust Koehler
 

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. Freiburg

    Baden-Wuerttemberg

    Antragsdatum: 2012-11-08
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-11-12

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Freiburg Aktenzeichen: HRB 709115 Bekannt gemacht am: 12.11.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 08.11.2012 Papierfabrik August Koehler SE, Oberkirch, Hauptstraße 2, 77704 Oberkirch. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 23.01.2012. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 2, 77704 Oberkirch. Gegenstand: Die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet - der Entwicklung, Herstellung, Veredelung und des Vertriebs von Papier und Karton, Halbprodukten aus Papier und Karton sowie Rohstoffen und Halbprodukten zur Papier- und Kartonherstellung und -veredelung einschließlich der Verarbeitung und des Vertriebs der anfallenden Produktionsabfälle; - der Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Organisation und Managementprozesse; - dem Erwerb und der Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere solchen der Papierwirtschaft und der Energiewirtschaft. Grundkapital: 86.400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung (§ 181 Alt. 2 BGB) können erteilt werden. Vorstandsvorsitzender: Furler, Kai Michael, Baden-Baden, *31.10.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Lendowski, Frank, Baden-Baden, *17.09.1960; Ruckenbrod, Werner, Forbach, *11.04.1957. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Gornik, Achim, Offenburg, *07.04.1951. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Papierfabrik August Koehler AG", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490001) gemäß Art. 2 Abs. 4 und 37 SE-VO i. V. m. §§ 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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