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Adresse des Unternehmens

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Stuttgart

    Baden-Wuerttemberg

    Antragsdatum: 2013-01-11
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2013-01-14

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRA 728253 Bekannt gemacht am: 14.01.2013 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 11.01.2013 REMS GmbH & Co KG, Waiblingen, Stuttgarter Straße 83, 71332 Waiblingen. (Herstellung und der Vertrieb von Maschinen und Werkzeugen sowie der Handel mit einschlägigen oder ähnlichen Erzeugnissen und der Betrieb einer Schreinerei für Holzinnenausbau.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 83, 71332 Waiblingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Föll GmbH, Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 260321), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und in Namen der Gesellschaft mit der Christian Föll und Söhne GmbH & Co. KG, Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 260321) Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Laubengeiger, Hermann, Stuttgart, *20.09.1932, von der Vertretung ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "REMS-WERK Christian Föll und Söhne GmbH", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 725764) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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