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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRA 61004 
  • Unternehmensname

    : RTG RHEINPFALZ Telefonservice GmbH & Co. KG
  • Bundesland

    : Rheinland-Pfalz (rp)
  • Stadt

    : Ludwigshafen
  • Antragsdatum

    : 2013-02-19
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2013-02-22, Februar 22, am Freitag
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    : (unbekannt)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : (unbekannt)
 

Kommentare über RTG RHEINPFALZ Telefonservice GmbH & Co. KG

 


Adresse des Unternehmens

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Deutsches Unternehmen Rtg Rheinpfalz Telefonservice Gmbh & Co. Kg wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

rtgrtgs
 

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

    Rheinland-Pfalz

    Antragsdatum: 2013-02-19
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2013-02-22

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) Aktenzeichen: HRA 61004 Bekannt gemacht am: 22.02.2013 22:00 Uhr Die in () gesetzten Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 19.02.2013 RTG RHEINPFALZ Telefonservice GmbH & Co. KG, Ludwigshafen, Amtsstr. 9-11, 67059 Ludwigshafen. (Beratung, Schulung und der Service im Bereich Telekommunikation). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Amtsstr. 9-11, 67059 Ludwigshafen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: RTG Verwaltungs GmbH, Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 63340), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RTG RHEINPFALZ Telefonservice Gesellschaft mbH, Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 3438) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.01.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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