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Kommentare über Silbersteinstraße 30 Grundbesitz UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   12347
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Silbersteinstraße 30 Grundbesitz Ug (Haftungsbeschränkt) & Co. Kg wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

insolvenzinsolvenz/
 

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. Berlin

    Antragsdatum: 2012-10-12
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-17

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Öffentliche Bekanntmachung AUREG Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRA 47376 B Bekannt gemacht am: 17.10.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 12.10.2012 Silbersteinstraße 30 Grundbesitz UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Berlin, Britzer Damm 12, 12347 Berlin. Firma: Silbersteinstraße 30 Grundbesitz UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Britzer Damm 12, 12347 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. Uslu Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 144325 B); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Silbersteinstraße 30-34 Grundbesitz GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 139898) aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.08.2012 unter Beitritt der persönlich haftenden Gesellschafterin Uslu Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
 

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