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Kommentare über Simmer Verwaltungs-GmbH

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   65719
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Simmer Verwaltungs-Gmbh wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

Hofheim am Taunushofheimwallau
 

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Frankfurt am Main

    Hessen

    Antragsdatum: 2012-10-05
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-08

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 94867 Bekannt gemacht am: 08.10.2012 12:00 Uhr Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 05.10.2012 Simmer Verwaltungs-GmbH, Hofheim am Taunus, Nassaustraße 30, 65719 Hofheim am Taunus. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2012. Geschäftsanschrift: Nassaustraße 30, 65719 Hofheim am Taunus. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Grundstücken, Beteiligungen und sonstigen Gegenständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Simmer, Klaus-Peter, Hofheim-Wallau, *29.10.1946, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dr. Johann Simmer OHG mit dem Sitz in Hofheim im Taunus (Amtsgericht Frankfurt am Main, 23763). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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