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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRB 92876 
  • Unternehmensname

    : Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer
  • Bundesland

    : (unbekannt)
  • Stadt

    : Sulzbach (Taunus)
  • Antragsdatum

    : 2012-01-19
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-01-23, Januar 23, am Montag
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    : (unbekannt)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : (1) Die Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH (Stiftungsgesellschaft) mit Sitz in Sulzbach/Ts. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung als Reaktion auf eine sich wandelnde Arbeitsrealität. Die Gesellschaft möchte gezielt jungen Menschen Möglichkeiten zur Erreichung eines selbstgewählten Berufsziels aufzeigen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Seminaren und weiteren Schulungsformaten an Schulen und Universitäten um Jungendlichen und junge Erwachsene auf die Möglichkeit der Existenzgründung im Rahmen der Berufswahl aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft hat einen bundesweiten Aktionsradius; sie agiert überkonfessionell, überparteilich und unabhängig. (2) Die Stiftungsgesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt grundsätzlich keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaig anfallende Erlöse werden durch Beschluss des Stiftungsrates unmittelbar der Gesellschaft zur satzungsgemäßen Verwendung zugeführt. (3) Alle Mittel der Stiftungsgesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftungsgesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftungsgesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftungsgesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Frankfurter Bürgerstiftung im Holzhausenschlösschen, Justinianstr. 5, 60322 Frankfurt die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
 

Kommentare über Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   65843
 

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