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Kommentare über Surikat GmbH

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   80333
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Surikat Gmbh wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

brienner
 

QR Codebild

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. München

    Bayern

    Antragsdatum: 2012-10-18
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-24

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 201417 Bekannt gemacht am: 24.10.2012 12:00 Uhr In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 18.10.2012 Surikat GmbH, München, Brienner Straße 9, 80333 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2012. Geschäftsanschrift: Brienner Straße 9, 80333 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vertrieb von Software, Erbringung von Beratungsdienstleistungen und Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Andersson, Kjell Christian Mattias, Uddevalla/Schweden, *21.02.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Surikat AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 171815). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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