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Deutsches Unternehmen Timo Wagner Gmbh & Co. Kg wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

timo
 

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Hamburg

    Hamburg

    Antragsdatum: 2012-12-12
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-12-13

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRA 115576 Bekannt gemacht am: 13.12.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 12.12.2012 Timo Wagner GmbH & Co. KG, Hamburg, Magdalenenstraße 42, 20148 Hamburg. (Kauf und Verkauf sowie Vermietung von Mobilien und Immobilien. Die Gesellschaft kann ihr eigenes Vermögen verwalten und darf Grundbesitz erwerben, bebauen und verkaufen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Magdalenenstraße 42, 20148 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: T. Wagner Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 125449). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Timo Wagner Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 114206) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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