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Adresse des Unternehmens

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Oldenburg

    Niedersachsen

    Antragsdatum: 2012-12-04
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-12-07

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Oldenburg Aktenzeichen: HRB 207314 Bekannt gemacht am: 07.12.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 04.12.2012 TRITON Wind Energy GmbH, Bad Zwischenahn, Wilhelmstraße 8 a, 26160 Bad Zwischenahn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.10.2012. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 8 a, 26160 Bad Zwischenahn. Gegenstand: Erwerb, das Halten und Verwalten von Windkraft- oder anderen Anlagen regenerativer Energien sowie von bebauten und unbebauten Grundstücken oder von Grundstücksrechten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Siegmar, Bad Zwischenahn, *20.04.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TRITON Wind Energy GmbH & Co KG, Bad Zwischenahn (Amtsgericht Oldenburg HRA 120546) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
 

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