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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRB 94828 
  • Unternehmensname

    : UH unitedhumans gemeinnützige GmbH
  • Bundesland

    : (unbekannt)
  • Stadt

    : Frankfurt am Main
  • Antragsdatum

    : 2012-09-28
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-10-01, Oktober 01, am Montag
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    :   Beteiligungsgesellschaften
  • Beschreibung des Unternehmens

    : Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Zweck der Gesellschaft spaltet sich in zwei Bereiche auf; diese sind zum einen ein Nationaler, auf die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland beschränkter Bereich, sowie ein internationaler Bereich: Nationaler Bereich: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von in Not geratenen Menschen und insbesondere die Betreuung und Unterstützung von Obdachlosen und Suchtkranken. Im Rahmen dieser Zielvorstellung soll die Gesellschaft insbesondere tätig werden durch: - Förderung bei der Wohnungssuche und deren Finanzierung - Unterstützung bei Schwierigkeiten bei bestehenden Mietverhältnissen - Organisation von Wohngruppen - Organisation von Wohngruppen im Sinne von "betreuten Wohngruppen" - Organistaion von Wohngruppen im Sinne von " betreutes Trinken" - Unterstützung bei Ämtergängen - Organisation von Gesprächsgruppen von Betroffenen - Unterstützung und Fragenbehandlung zur Kostenübernahme von Kostenträgern - Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Behandlungsmaßnahmen - Laufende Studien Internationaler Bereich: Die Gesellschaft stellt international humanitäre Hilfe in den Ländern zur Verfügung, die nicht aus eigener Kraft heraus ausreichende Hilfe leisten können. Im Rahmen dieser Zielvorstellung soll die Gesellschaft insbesondere tätig werden durch: - Schaffung eines Technischen Hilfswerks, welches im Katastrophenfall technische Hilfe leistet, - Bereitstellung und Unterhalt von Technischem Bergungsgerät, - Bereitstellung von tätigen Helfern im Katastrophenfall, - Aus- und Weiterbildung von tätigen Helfern zur Vorbereitung auf einen Katastrophenfall, - Schaffung von Warnsystemen, - Vermittlung von Präventionsmaßnahmen in Schulen und Gemeindezentren, - die Einrichtung eines Notdienstcenters Die Gesellschaft leistet diese Hilfe nicht selbst, sondern dient in diesem Falle lediglich aus Dachgesellschaft. Die Gesellschaft kann hierfür in den Ländern, in denen sie tätig wird, gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sofern die Gesellschaft sich einer Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaft bedient, auch im internationalen Bereich, so hat die Gesellschaft sicherzustellen, dass die Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt wird, bzw. werden kann. Ist in dem Land, indem die Gesellschaft über ihre Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaft humanitäre Hilfe leistet eine Eingliederung in die Anfordernisse der Gemeinnützigkeit nach den Regelungen im Heimatland der Gesellschaft mangels Gesetzesvorlage im Land der Hilfeleistung nicht möglich, so hat die Gesellschaft vor finanziellen Zuwendungen sicherzustellen, dass die finanziellen Zuwendungen ausschließlich nur dem Zweck dienen, der im Heimatland der Gesellschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mittel, die der Gesellschaft von Dritter Seite zufließen (z. B. Spenden), dürfen nur für den Gesellschaftszweck verwendet werden. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der Sacheinlagen übersteigt, dem Deutschen Roten Kreuz, die es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.
 

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Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   60594
 

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