WESTLA KG
Deutsches Unternehmen
Westla Kg
hat
(5 Stimmen)
Unternehmen Westla Kg wurde mit der Note 4.4 bewertet, basiert auf 5 Stimmen
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Unternehmenscode, HR-nummer
: HRA 723270Unternehmensname
: WESTLA KGBundesland
: Baden-Wuerttemberg (bw)Stadt
: LaichingenAntragsdatum
: 2012-12-21Anmeldungsdatum (vom Gericht)
: In Deutschland angemeldete Unternehmen 2013-01-08, Januar 08, am DienstagInternetseite
: (unbekannt)E-Mail
: (unbekannt)Telefon
: (07333) 6808Fax
: (07333) 954713Tätigkeitsbranche
: Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.Beschreibung des Unternehmens
: Die Verwaltung eigenen Vermögens
Kommentare über WESTLA KG
Adresse des Unternehmens
- DEPostleitzahl: 89150
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Historische / bisherige Namen des Unternehmens
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Gerichtsunterlagen
Ulm
Baden-Wuerttemberg
Antragsdatum: 2012-12-21Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2013-01-08Verzeichnis der Unterlagen:
Amtsgericht Ulm Aktenzeichen: HRA 723270 Bekannt gemacht am: 08.01.2013 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 21.12.2012 WESTLA KG, Laichingen, Radstraße 3, 89150 Laichingen. (Die Verwaltung eigenen Vermögens). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Radstraße 3, 89150 Laichingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Strohm, Reiner Werner, Laichingen, *22.03.1964. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Helga Strohm GmbH", Laichingen (Amtsgericht Ulm HRB 5292) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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