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  • Company code

    : HRB 740368 
  • Company title

    : eva Kinderbetreuung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Federal state

    : (unknown)
  • City

    : Stuttgart
  • Application date

    : 2012-02-17
  • Registration date (by court)

    : 2012-02-20, on february 20, on monday registered companies in Germany
  • Internet website

    : (unknown)
  • E-mail

    : (unknown)
  • Phone

    : (unknown)
  • Fax

    : (unknown)
  • Industry branch, business category

    : (unknown)
  • Description of the business activity

    : 2.1 Die Gesellschaft versteht ihre Aufgabe als Lebens- und Wesensäußerung der Evanglischen Landeskirche in Württemberg und als Auftrag zur Ausübung christlicher Nächstenliebe. In Erfüllung dieser Aufgabe ist es Zweck der Gesellschaft, im diakonischen Selbstverständnis insbesondere die Bildung, Beratung, Betreuung und Begleitung von Kleinkindern und ihren Familien zu fördern, aufzubauen, zu betreiben und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Entwickeln, Vermitteln und Durchführen von wohnortnahen und überörtlichen Angeboten. Die Gesellschaft setzt sich mit ihren Tätigkeiten für die Bewahrung der Schöpfung Gottes ein. Die Gesellschaft kann über die genannten Aufgaben hinaus im Rahmen ihres diakonischen Zwecks andere gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Aufgaben übernehmen. 2.2 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige sowie kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts, Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen oder Vergütung begünstigt werden. 2.3 Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen. Sie kann sich insbesondere - soweit hierfür eine Genehmigung nicht erforderlich ist - im eigenen Namen für eigene Rechnung zur Anlage des Gesellschaftsvermögens und nicht als Dienstleistung für Dritte an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen, solche Unternehmen erwerben, errichten, pachten oder ihre Vertretung übernehmen sowie solche Beteiligungen oder Vertretungen wieder aufgeben. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und wieder aufgeben. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftszweck auch durch andere Gesellschaften realisieren. Soweit die Gesellschaft durch Beteiligungen und/oder durch andere Gesellschaften ihren Zweck erfüllt oder erfüllen lässt, setzt dies voraus, dass es in Zuordnung zu einer der evangelischen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) oder, soweit es sich um untergeordnete Arbeitsfelder handelt, zumindest zu einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e. V. (ACK) erfolgt. 2.4 Die Gesellschaft ist der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zugeordnet. Die Gesellschaft will Mitglied des diakonischen Werks der Evangelischen Landeskirche in Württemberg werden. Sie verpflichtet sich, die in der Satzung des diakonischen Werks geregelten Mitgliedspflichten zu erfüllen. 2.5 Alle Mitarbeitenden sind dem kirchlichen Auftrag zur Diakonie verpflichtet. Sie sollen einer Kirche angehören, die der ACK angehört. Mitarbeiter in leitender Stellung, insbesondere die Geschäftsführung sowie Persönlichkeiten, die ehren- und hauptamtlich in den satzungsmäßigen Organen der Gesellschaft tätig sind, müssen je Organ mehrheitlich einer Gliedkirche der EKD angehören, im übrigen zumindest einer Mitgliedskirche der ACK. 2.6 Die Gesellschaft verpflichtet sich, mit ihren privatrechtlich angestellten Mitarbeitern Arbeitsverträge abzuschließen oder bestehende Arbeitsverträge dahingehend zu ändern, dass deren Mindestinhalt mit einem nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zugelassenen kirchlichen Arbeitsrecht übereinstimmt. Die Gesellschaft verpflichtet sich weiter, die einschlägigen mitarbeitervertretungsrechtlichen Vorschriften anzuwenden.
 

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  1. DE
    Post code:   70174
 

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