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  • Company code

    : HRA 9882 
  • Company title

    : Küche und Design Schenke e. K. Inh. W. Munsch
  • Federal state

    : Nordrhein-Westfalen (nw)
  • City

    : Essen
  • Application date

    : 2012-10-15
  • Registration date (by court)

    : 2012-10-19, on october 19, on friday registered companies in Germany
  • Internet website

    : (unknown)
  • E-mail

    :
  • Phone

    : (0201) 1026749
  • Fax

    : (0201) 1026750
  • Industry branch, business category

    :   Einzelhandel mit Wohnmöbeln
  • Description of the business activity

    : Der Vertrieb und die Montage von Küchen.
 

Comments about Küche und Design Schenke e. K. Inh. W. Munsch

 


Address of the company:

  1. DE
    Post code:   45136
 

Keywords / tags

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che
 

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Company documents in court:

  1. Essen

    Nordrhein-Westfalen

    Application date: 2012-10-15
    Registration date (by court): 2012-10-19

    Document text:

    Amtsgericht Essen Aktenzeichen: HRA 9882 Bekannt gemacht am: 19.10.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 15.10.2012 Küche und Design Schenke e. K. Inh. W. Munsch, Essen, Max-Keith-Str. 66, 45136 Essen. (Der Vertrieb und die Montage von Küchen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Max-Keith-Str. 66, 45136 Essen. Inhaber: Munsch, Werner, Hattingen, *21.10.1964. Der Inhaber hat das Vermögen der Küche und Design Schenke GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 14603) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag als Ganzes übernommen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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