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  • Company code

    : HRB 11744 
  • Company title

    : Masterflex SE
  • Federal state

    : Nordrhein-Westfalen (nw)
  • City

    : Gelsenkirchen
  • Application date

    : 2012-10-01
  • Registration date (by court)

    : 2012-10-10, on october 10, on wednesday registered companies in Germany
  • Internet website

    :
  • E-mail

    :
  • Phone

    : (0209) 970770
  • Fax

    : (0209) 9707720
  • Industry branch, business category

    :   Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen
  • Description of the business activity

    : SE
 

Comments about Masterflex SE

 


Address of the company:

  1. DE
    Post code:   45891
 

Keywords / tags

German company Masterflex Se was found with these keywords:

Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen undseuchenolesesoleeWilly Brandt Alleegelsenkirchense/Herstellung+von+Platten,+Folien,+Schläuchen+undWilly+Brandt+Allee
 

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Company historical / previous names

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Company documents in court:

  1. Gelsenkirchen

    Nordrhein-Westfalen

    Application date: 2012-10-01
    Registration date (by court): 2012-10-10

    Document text:

    Amtsgericht Gelsenkirchen Aktenzeichen: HRB 11744 Bekannt gemacht am: 10.10.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 01.10.2012 Masterflex SE, Gelsenkirchen, Willy-Brandt-Allee 300, 45891 Gelsenkirchen. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 03.05.2012. Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Allee 300, 45891 Gelsenkirchen. die Führung, die Verwaltung der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaften im In- und Ausland, die sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten der Kunststoffverarbeitung, insbesondere der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Hochtemperaturschläuchen, sonstigen technischen Spezial-schläuchen, innovativen Rohrleitungssystemen und Verbindungselementen sowie der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Maschinen betätigen. Die Gesellschaft kann auf den genannten Gebieten auch selbst tätig werden. Stammkapital: 8.865.874,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Ing. Bastin, Andreas, Gelsenkirchen, *25.12.1963; Becks, Mark, Düsseldorf, *30.05.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schmukat, Jörg, Gelsenkirchen, *10.05.1963; Stein, Ole, Osnabrück, *18.04.1970. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Masterflex AG, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 2962) durch Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung vom 19.06.2012 zum Umwandlungsplan vom 03.05.2012. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu Euro 2.250.000,00 durch Ausgabe von 2.250.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung der Gewährung von Optionsrechten und der Vereinbarung von Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsanleihebedingungen an die Inhaber bzw. Gläubiger von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. der Sicherung der Erfüllung von Wandlungsrechten und der Erfüllung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelanleihen die jeweils aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11. August 2009 von der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Juli 2014 begeben werden. Der Vorstand ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2011 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu Euro 4.432.937,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 4.432.937 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011/I). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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