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German company Viessmann Kältetechnik Gmbh was found with these keywords:

bernd franke
 

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Company historical / previous names

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Company documents in court:

  1. Hof

    Bayern

    Application date: 2012-12-28
    Registration date (by court): 2013-01-02

    Document text:

    Amtsgericht Hof Aktenzeichen: HRB 5090 Bekannt gemacht am: 02.01.2013 12:00 Uhr In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 28.12.2012 Viessmann Kältetechnik GmbH, Hof, Schleizer Straße 100, 95030 Hof. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2012. Geschäftsanschrift: Schleizer Straße 100, 95030 Hof. Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion und der Vertrieb von Kühlzellen, Kühlaggregaten, Klima- und Lüftungsgeräten bzw. -anlagen sowie die Entwicklung von kältetechnischen Anlagen. Stammkapital: 12.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Leutloff, Markus, Berlin, *19.01.1969; Dr. Schmidt, Frank, Höxter, *10.05.1957. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pieringer, Ulrich Bernd, Hof, *17.08.1973. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Viessmann Kältetechnik Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 3477). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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