AEconversion GmbH & Co. KG
Deutsches Unternehmen
Aeconversion Gmbh & Co. Kg
hat
(9 Stimmen)
Unternehmen Aeconversion Gmbh & Co. Kg wurde mit der Note 4.44 bewertet, basiert auf 9 Stimmen
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Unternehmenscode, HR-nummer
: HRA 7460Unternehmensname
: AEconversion GmbH & Co. KGBundesland
: Nordrhein-Westfalen (nw)Stadt
: SoestAntragsdatum
: 2013-03-11Anmeldungsdatum (vom Gericht)
: In Deutschland angemeldete Unternehmen 2013-03-13, März 13, am MittwochInternetseite
: (unbekannt)E-Mail
: (unbekannt)Telefon
: (unbekannt)Fax
: (unbekannt)Tätigkeitsbranche
: (unbekannt)Beschreibung des Unternehmens
: Amtsgericht Arnsberg HRB 10204
Kommentare über AEconversion GmbH & Co. KG
Adresse des Unternehmens
- DE
QR Codebild
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Historische / bisherige Namen des Unternehmens
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Gerichtsunterlagen
Arnsberg
Nordrhein-Westfalen
Antragsdatum: 2013-03-11Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2013-03-13Verzeichnis der Unterlagen:
Amtsgericht Arnsberg Aktenzeichen: HRA 7460 Bekannt gemacht am: 13.03.2013 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 11.03.2013 AEconversion GmbH & Co. KG, Soest, Geseker Straße 3, 59494 Soest. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Geseker Straße 3, 59494 Soest. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: AEconversion Verwaltungsgesellschaft mbH, Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 10204), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AEconversion GmbH, Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 10024) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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