Aickelin GmbH
Deutsches Unternehmen
Aickelin Gmbh
hat
(11 Stimmen)
Unternehmen Aickelin Gmbh wurde mit der Note 4.73 bewertet, basiert auf 11 Stimmen
Unternehmen Aickelin Gmbh wurde mit der Note 4.73 bewertet, basiert auf 11 Stimmen
Unternehmenscode, HR-nummer
: HRB 743238Unternehmensname
: Aickelin GmbHBundesland
: Baden-Wuerttemberg (bw)Stadt
: NeckarsulmAntragsdatum
: 2012-12-04Anmeldungsdatum (vom Gericht)
: In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-12-10, Dezember 10, am MontagInternetseite
: (unbekannt)E-Mail
: (unbekannt)Telefon
: (unbekannt)Fax
: (unbekannt)Tätigkeitsbranche
: (unbekannt)Beschreibung des Unternehmens
: (unbekannt)
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Adresse des Unternehmens
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QR Codebild
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Historische / bisherige Namen des Unternehmens
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Gerichtsunterlagen
Stuttgart
Baden-Wuerttemberg
Antragsdatum: 2012-12-04Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-12-10Verzeichnis der Unterlagen:
Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 743238 Bekannt gemacht am: 10.12.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 04.12.2012 Aickelin GmbH, Neckarsulm, Hohenloher Straße 1, 74172 Neckarsulm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2012. Geschäftsanschrift: Hohenloher Straße 1, 74172 Neckarsulm. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens und der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Immobilien. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Aickelin, Erwin, Neckarsulm, *09.03.1939, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aickelin Immobilien Verwaltungs-GmbH & Co.KG mit Sitz in Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRA 104575). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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