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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Stuttgart

    Baden-Wuerttemberg

    Antragsdatum: 2013-02-14
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2013-02-18

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 744171 Bekannt gemacht am: 18.02.2013 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 14.02.2013 alphaEOS AG, Stuttgart, Albstraße 14, 70597 Stuttgart. Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.12.2012. Geschäftsanschrift: Albstraße 14, 70597 Stuttgart. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist (a) die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Gebäudesteuerungs- und Gebäudemanagementsystemen. (b) die Ausbildung und Anerkennung von Fachleuten, welche die unter (a) genannten Gebäudesteuerungs- und Gebäudemanagementsysteme planen, einbauen und betreuen. (c) die Durchführung von Gebäudesteuerungs- und Gebäudemanagementaufgaben. (d) die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von energieeinsparenden und energieeffizienzsteigernden Systemen in Gebäuden und verwandte Tätigkeiten. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Busse, Jonathan, Stuttgart, *03.10.1981. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Stephan, Klaus-Georg, Rechberghausen, *19.02.1958. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 16.668,00 EUR EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "alpha EOS GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 724798) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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