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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRA 41759 
  • Unternehmensname

    : Autohaus am Rüsterbaum Kloos GmbH & Co. KG
  • Bundesland

    : Rheinland-Pfalz (rp)
  • Stadt

    : Ingelheim am Rhein
  • Antragsdatum

    : 2012-10-24
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-11-02, November 02, am Freitag
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    : (unbekannt)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : (unbekannt)
 

Kommentare über Autohaus am Rüsterbaum Kloos GmbH & Co. KG

 


Adresse des Unternehmens

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Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Autohaus Am Rüsterbaum Kloos Gmbh & Co. Kg wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Mainz

    Rheinland-Pfalz

    Antragsdatum: 2012-10-24
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-11-02

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Mainz Aktenzeichen: HRA 41759 Bekannt gemacht am: 02.11.2012 22:00 Uhr Die in () gesetzten Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 24.10.2012 Autohaus am Rüsterbaum Kloos GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein, Turnierstraße 54, 55218 Ingelheim am Rhein. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Turnierstraße 54, 55218 Ingelheim am Rhein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Martin Kloos GmbH, Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz HRB 44208), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kloos, Elke, geb. Fülber, Wackernheim, *18.02.1959. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Autohaus Am Rüsterbaum Kloos GmbH, Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz, HRB 21737) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.09.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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