B & L Comfortumzüge GmbH
Deutsches Unternehmen
B & L Comfortumzüge Gmbh
hat
(7 Stimmen)
Unternehmen B & L Comfortumzüge Gmbh wurde mit der Note 4.57 bewertet, basiert auf 7 Stimmen
Unternehmen B & L Comfortumzüge Gmbh wurde mit der Note 4.57 bewertet, basiert auf 7 Stimmen
Unternehmenscode, HR-nummer
: HRB 209509Unternehmensname
: B & L Comfortumzüge GmbHBundesland
: Niedersachsen (ni)Stadt
: IsernhagenAntragsdatum
: 2013-02-21Anmeldungsdatum (vom Gericht)
: In Deutschland angemeldete Unternehmen 2013-02-26, Februar 26, am DienstagInternetseite
: (unbekannt)E-Mail
: (unbekannt)Telefon
: (unbekannt)Fax
: (unbekannt)Tätigkeitsbranche
: (unbekannt)Beschreibung des Unternehmens
: (unbekannt)
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Historische / bisherige Namen des Unternehmens
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Gerichtsunterlagen
Hannover
Niedersachsen
Antragsdatum: 2013-02-21Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2013-02-26Verzeichnis der Unterlagen:
Amtsgericht Hannover Aktenzeichen: HRB 209509 Bekannt gemacht am: 26.02.2013 22:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 21.02.2013 B & L Comfortumzüge GmbH, Isernhagen, Ernst-Grote-Str. 12, 30916 Isernhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Ernst-Grote-Str. 12, 30916 Isernhagen. Möbeltransporte, Umzüge und Transporte aller Art. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bolm, Michael, Burgdorf, *22.07.1969; Lentz, Stefan, Burgdorf, *25.04.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bolm & Lentz oHG, Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRA 202629) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 mit Änderung vom 11.01.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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