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Kommentare über Bernhard Autschbach e.K.

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   27432
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Bernhard Autschbach E.k. wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

27432
 

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. Tostedt

    Niedersachsen

    Antragsdatum: 2012-11-08
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-11-09

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Tostedt Aktenzeichen: HRA 202322 Bekannt gemacht am: 09.11.2012 12:00 Uhr Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 08.11.2012 Bernhard Autschbach e.K., Oerel-Barchel, Bacheler Str. 4-6, 27432 Oerel-Barchel. (- die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen in allen Fragen der Organisation, der Integration, und des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitungsanlagen sowie die Abwicklung von EDV-Projekten, - die Entwicklung und Pflege von Individual- und Standardsoftware, speziell in kommerziellen Datenbankgestützten Einsatzfeldern, - das Angebot von EDV-Serviceleistungen für Dritte, sowohl in technisch, organisatorischer als auch in personeller Hinsicht (Outsourcing), - sowie der Handel mit bzw. der Vertrieb von EDV-Equipment (Hard- und Software)). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Bacheler Str. 4-6, 27432 Oerel-Barchel. Inhaber: Autschbach, Bernhard, Oerel-Barchel, *12.05.1954. Der Inhaber hat das Vermögen der Projekt 7 GmbH mit Sitz in Oerel-Barchel (Amtsgericht Tostedt HRB 200362) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.09.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.09.2012 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
 

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