» » »

 

Kommentare über Christina Stemmann e.K., Inhaberin Christina Stemmann

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   21224
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Christina Stemmann E.k., Inhaberin Christina Stemmann wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

kstrosengarten
 

QR Codebild

In diesem Teil der Seite können Sie QR Codebild des Unternehmens Christina Stemmann E.k., Inhaberin Christina Stemmann sehen. QR Codebild ist ein kleines Bild mit der verschlüsselten Information von Unternehmen. Wenn Sie QR Code entschlüsseln möchten, sollten Sie spezielle Programme benutzen.

QR Codebild des deutschen Unternehmens Christina Stemmann E.k., Inhaberin Christina Stemmann

 

Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. Tostedt

    Niedersachsen

    Antragsdatum: 2012-10-09
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-10

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Tostedt Aktenzeichen: HRA 202302 Bekannt gemacht am: 10.10.2012 12:00 Uhr Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 09.10.2012 Christina Stemmann e.K., Inhaberin Christina Stemmann, Rosengarten, Flüggenweg 6, 21224 Rosengarten. (Beratung von Unternehmen über Informations-Technologien (IT-Beratung) und Wirtschaftsfragen sowie der Handel mit Waren). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Flüggenweg 6, 21224 Rosengarten. Inhaber: Stemmann, Christina, Hamburg, *09.11.1982. Der Inhaber hat das Vermögen der KST Consulting GmbH mit Sitz in Rosengarten (AG Tostedt HRB 4728) im Wege der Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
 

Möchten Sie Ihre Information aktualisieren? Schreiben Sie an