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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRA 40777 
  • Unternehmensname

    : Christof Heinz & Söhne GmbH & Co. KG
  • Bundesland

    : Rheinland-Pfalz (rp)
  • Stadt

    : Speicher
  • Antragsdatum

    : 2012-12-20
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2013-01-02, Januar 02, am Mittwoch
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    : (unbekannt)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : (unbekannt)
 

Kommentare über Christof Heinz & Söhne GmbH & Co. KG

 


Adresse des Unternehmens

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QR Codebild

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Wittlich

    Rheinland-Pfalz

    Antragsdatum: 2012-12-20
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2013-01-02

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Wittlich Aktenzeichen: HRA 40777 Bekannt gemacht am: 02.01.2013 22:00 Uhr Die in () gesetzten Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 20.12.2012 Christof Heinz & Söhne GmbH & Co. KG, Speicher, Mungelterweg 6a, 54662 Speicher. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mungelterweg 6a, 54662 Speicher. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Beckhäuser + Elsen GmbH - Getränkefachgroßhandel, Wittlich (Amtsgericht Wittlich HRB 11478), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Christof Heinz & Söhne GmbH, Speicher (Amtsgericht Wittlich, HRB 31155) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.12.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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