Colorstorm Media GmbH
Deutsches Unternehmen
Colorstorm Media Gmbh
hat
(10 Stimmen)
Unternehmen Colorstorm Media Gmbh wurde mit der Note 4.3 bewertet, basiert auf 10 Stimmen
Unternehmen Colorstorm Media Gmbh wurde mit der Note 4.3 bewertet, basiert auf 10 Stimmen
Unternehmenscode, HR-nummer
: HRB 145251 BUnternehmensname
: Colorstorm Media GmbHBundesland
: Berlin (be)Stadt
: BerlinAntragsdatum
: 2012-10-18Anmeldungsdatum (vom Gericht)
: In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-10-22, Oktober 22, am MontagInternetseite
: (unbekannt)E-Mail
:Telefon
: (030) 28445320Fax
: (unbekannt)Tätigkeitsbranche
: Korrespondenz- und NachrichtenbürosBeschreibung des Unternehmens
: Tätigkeiten einer Presseagentur, insbesondere die Herstellung und/oder der internationale Vertrieb von Interviews, News und Reportagen aus den Bereichen Unterhaltung, Film, Musik, Mode und Gesellschaft, die Tätigkeiten einer PR-Agentur (intern/extern), insbesondere die Entwicklung von PR- und Marketingstrategien, Personal Profiling für externe Kunden sowie die Flankierung konzerneigener Produktionen mit Öffentlichkeitsarbeit.
Kommentare über Colorstorm Media GmbH
Adresse des Unternehmens
- DEPostleitzahl: 10243
Schlagwörter / Tags
Deutsches Unternehmen Colorstorm Media Gmbh wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:
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Historische / bisherige Namen des Unternehmens
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Gerichtsunterlagen
Berlin
Antragsdatum: 2012-10-18Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-22Verzeichnis der Unterlagen:
Öffentliche Bekanntmachung AUREG Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 145251 B Bekannt gemacht am: 22.10.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 18.10.2012 Colorstorm Media GmbH, Berlin, Strausberger Platz 9, 10243 Berlin. Firma: Colorstorm Media GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Strausberger Platz 9, 10243 Berlin Gegenstand: Tätigkeiten einer Presseagentur, insbesondere die Herstellung und/oder der internationale Vertrieb von Interviews, News und Reportagen aus den Bereichen Unterhaltung, Film, Musik, Mode und Gesellschaft, die Tätigkeiten einer PR-Agentur (intern/extern), insbesondere die Entwicklung von PR- und Marketingstrategien, Personal Profiling für externe Kunden sowie die Flankierung konzerneigener Produktionen mit Öffentlichkeitsarbeit. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Bonke, Johannes, *12.03.1982, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Freiherr von Gumppenberg-Pöttmess-Obersprennberg, Maximilian, *13.03.1984, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 3. Schumann, Sven, *09.09.1982, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.08.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der colorstorm image maker GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 115640 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 29.08.2012;17.10.2012 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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