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Deutsches Unternehmen Hübbel Gmbh wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

bbel
 

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Koblenz

    Rheinland-Pfalz

    Antragsdatum: 2012-11-27
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-12-04

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Koblenz Aktenzeichen: HRB 23359 Bekannt gemacht am: 04.12.2012 22:00 Uhr Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 27.11.2012 Hübbel GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Kreuzstraße 8, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Kreuzstraße 8, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von Mobilfunkgeräten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hübbel, Tanja geb. Berhausen, Grafschaft, *12.10.1982; Hübbel, Hans-Jürgen, Grafschaft, *29.09.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Eurocom Hübbel OHG, Bad Neuenahr-Ahrweiler (Amtsgericht Koblenz HRA 21076) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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