I.T. Gastro & Food Limited
Deutsches Unternehmen
I.t. Gastro & Food Limited
hat
(3 Stimmen)
Unternehmen I.t. Gastro & Food Limited wurde mit der Note 4.33 bewertet, basiert auf 3 Stimmen
Unternehmen I.t. Gastro & Food Limited wurde mit der Note 4.33 bewertet, basiert auf 3 Stimmen
Unternehmenscode, HR-nummer
: HRB 4894Unternehmensname
: I.T. Gastro & Food LimitedBundesland
: (unbekannt)Stadt
: BayreuthAntragsdatum
: 2009-06-15Anmeldungsdatum (vom Gericht)
: In Deutschland angemeldete Unternehmen 2009-06-16, Juni 16, am DienstagInternetseite
: (unbekannt)E-Mail
: (unbekannt)Telefon
: (unbekannt)Fax
: (unbekannt)Tätigkeitsbranche
: (unbekannt)Beschreibung des Unternehmens
: (01)die Geschäfte einer allgemeinen Handelsgesellschaft zu tätigen.(02) Jegliches andere Geschäft zu betreiben, dass nach Meinung der Direktoren von der Gesellschaft vorteilhaft betrieben werden kann. (1)Immobilien, Beteiligungen, Land, Gebäude, Rechte,Privilegien, Konzessionen, Patente, Patentrechte, Lizenzen, Geheimverfahren, Maschinen, Anlagen, Warenbestände sowie Grundeigentum oder persönliches Eigentum jedweder Art, durch Kauf, Pachtung, Tausch, Miete oder anderweitig zu den Bedingungen und dem Gegenwert, die geeignet erscheinen, zu erwerben und zu besitzen. (2)Straßen, Schienenwege, Straßenbahngleise, Verkleidungen, Brücken, Speicher, Geschäfte, Fabriken, Gebäude, Werke, Anlagen und Maschinen, die für die Gesellschaftsgeschäfte notwendig oder geeignet sind, zu errichten, zu konstruieren, abzureißen, zu erweitern, zu ändern oder zu erhalten, und zu ihrer Errichtung, Konstruktion und Erhaltung beizutragen oder sie zu bezuschussen.(3)Geld für oder im Zusammenhang mit Unternehmensgeschäften zu leihen oder zu beschaffen bwz. dessen Zahlung zu sichern, und im Zusammenhang mit der Geldleihe oder -beschaffung durch die Gesellschaft oder zu diesem Zweck Mitglied in einer Bausparkasse werden.(4)Das Unternehmen und das gesamte bzw. einen Teil des beweglichen oder unbeweglichen, gegenwärtigen oder zukünftigen Eigentums und Vermögens der Gesellschaft zu verpfänden und zu belasten; ferner dauerhafte, rückkaufbare oder rückzahlbare Schuldverschreibungen und Obligationen zum Nennwert oder mit einem Aufgeld oder Nachlass auszugeben und für einen solchen Gegenwert und verbunden mit oder abhängig von solchen Rechten, Vollmachten, Privilegien und Bedingungen, wie dies geeignet erscheint; ferner Sicherheiten der Gesellschaft treuhänderisch oder durch eine andere Assekuranz zusätzlich oder weitgehend zu sichern.(5)Sicherheiten auszugeben und zu hinterlegen, die von der Gesellschaft hypothekarisch ausgegeben werden dürfen, um eine Summe zu sichern, die den Nominalwert einer solchen Sicherheit nicht überschreitendarf, ferner als Sicherheit für Leistungen aus Verträgen oder Verpflichtungen der Gesellschaft oder ihrer Kunden oder anderer Personen oder Körperschaften, die mit der Gesellschaft Geschäfte betreiben, oder an deren Geschäften oder Unternehmungen die Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt ist. (6)Zu den von der Gesellschaft genehmigten Bedingungen Geld als Hinterlegung oder als Darlehen zu erhalten, und die Verpflichtungen und Verträge anderer Personen oder Körperschaften zu garantieren. (7)Personen, Firmen oder Gesellschaften (einschließlich, und unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorgesagten, Firmen, Tochter- oder Schwestergesellschaften der Gesellschaft oder anderen Firmen, die mit der Gesellschaft verbunden sind) zu jeglichen BedingungenGeld zu leihen, vorzustrecken oder Kredite zu vergeben, sei es mit oder ohne Sicherheiten; Garantieverträge, Haftungsfreistellungsverträge und sonstige Bürgschaften einzugehen, zu jeglichen Bedingungen Geld als Hinterlegung oder als Darlehen zu erhalten, und die Zahlung von Geldsummen oder die Erfüllung von Verpflichtungen durch Personen, Firmen oder Gesellschaften (einschließlich wie bereits erwähnt, und unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorgesagten, Firmen, Tochter- oder Schwester- oder Beteiligungsgesellschaften) auf jegliche Art und Weise und zu jeglichen Bedingungen sicherzustellen oder zu garantieren. (8)Pensionen, Renten, Grafikationen und Boni an höhere oder einfache Angestellte oder Ex-Angestellte der Gesellschaft, ihre Geschäftsvorgänger oder Angehörigen bwz. Verbindungen solcher Personen zu bewilligen; ferner Trusts, Fonds oder Pläne (ob mit oder ohne Beitragsbeteiligung) mit dem Ziel einzurichten, zu unterhalten oder sich an deren Einrichtung und Unterhaltung zu beteiligen, solchen genannten Personen oder deren Angehörigen oder Verbindungen derselben Pensionen oder andere Vorteile zur Verfügung zu stellen; ferner gemeinnützigen Fonds oder Institutionen anzugehören oder sie zu unterstützen, deren Unterstützung nach Ansicht der Direktoren für die Gesellschaft oder ihre Angestellten direkt oder indirekt von Vorteil erscheinen kann; ferner Vereine oder andere Einrichtungen oder Gewinnbeteiligungspläne zu gründen oder zu unterhalten, die der Gesellschaft oder ihren höheren oder einfachen Angestellten von Nutzen sein können. (9)Schuldscheine, Wechsel und andere übertragbare Urkunden zu ziehen, zu machen, zu akzeptierern, zu indossieren, zu handeln, zu diskontieren und auszustellen. (10) Das Geld der Gesellschaft, das nicht unmittelbar benötigt wird, in der jeweils vereinbarten Weise zu investieren und damit geschäftlich tätig zu werden sowie die getätigte Investition zu halten oder damit anderweitig geschäftlich tätig zu werden. (11)Eigentum oder Rechte, die von der Gesellschaft erworben wurden, entweder bar oder durch voll oder teilweise einbezahlte Anteile - mit oder ohne bevorzugte, zurückgestellte oder besondere Rechte oder Einschränkungen im Hinblick auf Dividenden, Kapitalrückzahlung, Stimmrechte oder anderes - zu bezahlen oderdurch Sicherheiten, die von der Gesellschaft ausgegeben werden dürfen, oder teils auf die eine teils auf die andere Weise und allgemein zu den von der Gesellschaft festgelegten Bedingungen. (12)Die Zahlung für Eigentum oder Rechte, die von der Gesellschaft verkauft oder auf andere Weise veräußert oder gehandelt wurden, zu akzeptieren, entweder in bar - durch Ratenzahlung oder anders - oder in voll oder teilweise einbezahlten Anteilen oder Effekten jeglicher Gesellschaft oder Körperschaft - mit oder ohne bevorzugte, zurückgestellte oder besondere Rechte oder Einschränkungen im Hinblick auf Dividenden, Kapitalrückzahlung, Abstimmungen oder anders - oder in Form von Schuldverschreibungen, Hypothekenschuldverschreibungen oder Schuldverschreibungskapital, Hypotheken oder andere Sicherheiten einer Gesellschaft oder Körperschaft, oder teils auf die eine, teils auf die andere Art und allgemein zu den von der Gesellschaft festgelegten Bedingungen; ferner auf diese Weise erworbene Anteile, Effekten oder Sicherheiten zu halten, zu veräußern oder auf andere Weise damit zu handeln. (13) Partnerschaften, Vereinigungen zur Kassenzusammenlegung oder zur Gewinnbeteiligung, Interessengemeinschaften oder Kooperationen mit jeder Gesellschaft, Firma oder Person einzugehen, die Geschäfte durchführt oder im Begriff ist, Geschäfte durchzuführen, die sich im Rahmen der Ziele dieser Gesellschaft bewegen; ferner Anteile, Effekten und Sicherheiten einer solchen Gesellschaft zu kaufen, zu halten, zu verkaufen, damit zu handelnoder sie zu veräußern; ferner die Verträge oder Verbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft, oder die Zahlung der Dividenden, Zinsen oder des Kapitals jeglicher Anteile, Wertpapiere oder Sicherheiten derselben zu garantieren, und eine solche Gesellschaft zu subventionieren oder anderweitig zu unterstützen. (14)Eine andere Gesellschaft zu gründen oder zu fördern oder bei der Gründung oder Unterstützung einer anderen Gesellschaft mitzuwirken, deren Ziele den Erwerb oder die Übernahme allen oder eines Teils des Vermögens bzw. aller oder eines Teils der Verpflichtungen dieser Gesellschaft einschließen oder deren Förderung in irgendeiner Weise verspricht, den Zielen oder Interessen dieser Gesellschaft direkt oder indirekt zu nutzen; ferner Anteile, Effekten oder Sicherheiten, die von einer solchen Gesellschaft ausgegeben werden, zu kaufen, zu halten oder abzustoßen, die Zahlung der Dividenden, Zinsen oder des Kapitals jeglicher Anteile, Wertpapiere oder Sicherheiten derselben bzw. andere Verpflichtungen einer solchen Gesellschaft zu garantieren. (15)Das Geschäft, Eigentum, Vermögen sowie die Verbindlichkeiten und Transaktionen einer Person, Firma oder Gesellschaft, die Geschäfte tätigt, welche von dieser Gesellschaft getätigt werden dürfen, zu kaufen oder auf andere Weise zu erwerben und ganz oder teilweise zu übernehmen. (16)Das Unternehmen sowie das ganze oder ein Teil des derzeitigen Eigentums und Vermögens der Gesellschaft für die Gegenleistung, die der Gesellschaft angemessen erscheint, zu verkaufen, zu verbessern, zu leiten, zu entwickeln, zu verwerten, zu taúschen, gegen Pachtgeld, Nutzungsgebühr, Gewinnbeteiligung oder anders zu vermieten, Lizenzen, Nutzungsrechte oder andere Rechte daran oder darauf zu vergeben sowie auf jegliche andere Weisedamit zu handeln oder es zu veräußern. (17)Mit einer anderen Gesellschaft zu fusionieren, die eine ähnliche Zielsetzung verfolgt wie diese Gesellschaft, ob durch Verkauf oder Kauf der Unternehmung (gegen ganz oder teilweise einbezahlte Anteile oder aufandere Weise), abhängig von den Verbindlichkeiten dieser oder einer anderen solchen Gesellschaft, ob durch deren Verkauf oder Kauf der Unternehmung (gegen ganz oder teilweise einbezahlte Anteile oder auf andere Weise) aller Anteile oder einer Kapitalmehrheit der Anteile oder Effekten dieser oder einer anderen solchen Gesellschaft, oder durch Schließen einer Partnerschaft, einer anderen Vereinbarung nach Art einer Partnerschaft oder auf andere Weise. (18)An die Gesellschafter Gesellschaftsvermögen jederArt oder Erlöse aus Verkäufen oder Veräußerungen von Gesellschaftsvermögen in natura zu verteilen, jedoch nur insoweit als eine Verteilung nicht zu einer Kapitalverminderung führt, es sei denn es läge dafür eine gültige gesetzliche Genehmigung (falls möglich) vor. (19) Oben genanntes einzeln oder insgesamt und entweder als Auftraggeber, Bevollmächtigter, Treuhänder oder anderes, und entweder allein oder in Verbindung mit Anderen in jedem Teil der Welt auszuführen oder durch bwz. mittels Vermittler, Treuhänder, Subunternehmer oder andere ausführen zu lassen. (20)Alle Handlungen auszuführen, die für eines oder alle der oben genannten Ziele nötig oder förderlich sind.
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