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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRA 7378 
  • Unternehmensname

    : KAFFEEHAUS WINTERBERG UG (haftungsbeschräkt) & Co KG.
  • Bundesland

    : Nordrhein-Westfalen (nw)
  • Stadt

    : Winterberg
  • Antragsdatum

    : 2012-10-09
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-10-10, Oktober 10, am Mittwoch
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    : (unbekannt)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : haftungsbeschräkt
 

Kommentare über KAFFEEHAUS WINTERBERG UG (haftungsbeschräkt) & Co KG.

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   59955
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Kaffeehaus Winterberg Ug (Haftungsbeschräkt) & Co Kg. wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

ktsMarktstrasse
 

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Arnsberg

    Nordrhein-Westfalen

    Antragsdatum: 2012-10-09
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-10

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Arnsberg Aktenzeichen: HRA 7378 Bekannt gemacht am: 10.10.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 09.10.2012 KAFFEEHAUS WINTERBERG UG (haftungsbeschräkt) & Co KG., Winterberg, Marktstraße 1, 59955 Winterberg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Marktstraße 1, 59955 Winterberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: KAFFEEHAUS WINTERBERG Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Winterberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 10118), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der KAFFEEHAUS WINTERBERG GmbH, Winterberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 9507) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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