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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRA 21113 
  • Unternehmensname

    : L & S Fahrzeugeinrichtungen GmbH & Co. KG
  • Bundesland

    : Rheinland-Pfalz (rp)
  • Stadt

    : Mülheim-Kärlich
  • Antragsdatum

    : 2012-10-16
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-11-14, November 14, am Mittwoch
  • Internetseite

    :
  • E-Mail

    :
  • Telefon

    : (0261) 9881570
  • Fax

    : (0261) 9881578
  • Tätigkeitsbranche

    :   Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
  • Beschreibung des Unternehmens

    : (unbekannt)
 

Kommentare über L & S Fahrzeugeinrichtungen GmbH & Co. KG

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   56218
 

Schlagwörter / Tags

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QR Codebild

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. Koblenz

    Rheinland-Pfalz

    Antragsdatum: 2012-10-16
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-11-14

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Koblenz Aktenzeichen: HRA 21113 Bekannt gemacht am: 14.11.2012 12:00 Uhr Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 16.10.2012 L & S Fahrzeugeinrichtungen GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich, Hinter der Jungenstraße 9, 56218 Mülheim-Kärlich. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hinter der Jungenstraße 9, 56218 Mülheim-Kärlich. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schönhof Verwaltungs GmbH, Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz HRB 23254). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der L&S Fahzeugeinrichtungen GmbH, Mühlheim-Kärlich (AG Koblenz HRB 21963) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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