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Kommentare über mabu-Pressen GmbH

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   61440
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Mabu-Pressen Gmbh wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

Oberursel (Taunus)taunusoberursel
 

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. Bad Homburg

    Hessen

    Antragsdatum: 2012-10-18
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-25

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Bad Homburg Aktenzeichen: HRB 12427 Bekannt gemacht am: 25.10.2012 12:00 Uhr Veröffentlichungen des Amtsgerichts Bad Homburg v.d. Höhe In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 18.10.2012 mabu-Pressen GmbH, Oberursel (Taunus), Gablonzer Straße 17, 61440 Oberursel (Taunus). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2012. Geschäftsanschrift: Gablonzer Straße 17, 61440 Oberursel (Taunus). Die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen aller Art, insbesondere von Pressen unter der Bezeichnung "mabu-pressen". 260.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitt, Gregor, Bonn, *14.11.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kolb, Erich, Schmitten, *02.10.1960; Middelhoff, Claus, Werne, *05.05.1969. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der mabu-pressen Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Oberursel (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 6959). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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