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Kommentare über MIT Dr. Harro Kucharzewski GmbH

 


Adresse des Unternehmens

  1. DE
    Postleitzahl:   18211
 

Schlagwörter / Tags

Deutsches Unternehmen Mit Dr. Harro Kucharzewski Gmbh wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Rostock

    Mecklenburg-Vorpommern

    Antragsdatum: 2012-10-26
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-11-01

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Rostock Aktenzeichen: HRB 12418 Bekannt gemacht am: 01.11.2012 12:00 Uhr In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 26.10.2012 MIT Dr. Harro Kucharzewski GmbH, Börgerende-Rethwisch, Pierkoppel 7, 18211 Börgerende-Rethwisch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2012 mit Änderung vom 13.08.2012. Geschäftsanschrift: Pierkoppel 7, 18211 Börgerende-Rethwisch. Gegenstand: Consulting, insbesondere auf dem Gebiet der maritimen Ausbildung und der Nutzung von Mitteln moderner Informations- und Trainingstechnologie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kucharzewski, Harro, Börgerende-Rethwisch, *11.02.1945, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Maritime Informationstechnik Dr. Harro Kucharzewski e.K. mit Sitz in Börgerende-Rethwisch (Amtsgericht Rostock HRA 2370) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07.08.2012 mit Änderung vom 13.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2012 mit Änderung vom 13.08.2012. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.10.2012 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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