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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : VR 7066 
  • Unternehmensname

    : Nordkirchen Marketing e.V.
  • Bundesland

    : Nordrhein-Westfalen (nw)
  • Stadt

    : Nordkirchen
  • Antragsdatum

    : 2012-12-20
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-12-21, Dezember 21, am Freitag
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    : (unbekannt)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : (unbekannt)
 

Kommentare über Nordkirchen Marketing e.V.

 


Adresse des Unternehmens

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QR Codebild

In diesem Teil der Seite können Sie QR Codebild des Unternehmens Nordkirchen Marketing E.v. sehen. QR Codebild ist ein kleines Bild mit der verschlüsselten Information von Unternehmen. Wenn Sie QR Code entschlüsseln möchten, sollten Sie spezielle Programme benutzen.

QR Codebild des deutschen Unternehmens Nordkirchen Marketing E.v.

 

Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Coesfeld

    Nordrhein-Westfalen

    Antragsdatum: 2012-12-20
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-12-21

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Coesfeld Aktenzeichen: VR 7066 Bekannt gemacht am: 21.12.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 20.12.2012 Nordkirchen Marketing e.V., Nordkirchen (Schloss 1 A, 59394 Nordkirchen). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 07.12.2011. Die Vereine Verkehrsverein Nordkirchen e.V. mit Sitz in Nordkirchen (Amtsgericht Coesfeld VR 6578) und Werbering Nordkirchen e.V. mit Sitz in Nordkirchen (Amtsgericht Coesfeld VR 6490) sind als übertragende Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2012 in Verbindung mit dem Ergänzungsvertrag vom 08.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlungen vom 07.12.2011 auf den dadurch neu gegründeten Verein Nordkirchen Marketing e.V. verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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