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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRA 11280 
  • Unternehmensname

    : Oliver Nikoleit e. K.
  • Bundesland

    : Nordrhein-Westfalen (nw)
  • Stadt

    : Mülheim an der Ruhr
  • Antragsdatum

    : 2012-11-26
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-11-30, November 30, am Freitag
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    : (unbekannt)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : (unbekannt)
 

Kommentare über Oliver Nikoleit e. K.

 


Adresse des Unternehmens

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QR Codebild

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Duisburg

    Nordrhein-Westfalen

    Antragsdatum: 2012-11-26
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-11-30

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Duisburg Aktenzeichen: HRA 11280 Bekannt gemacht am: 30.11.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 26.11.2012 Oliver Nikoleit e. K., Mülheim an der Ruhr, Mendener Straße 15, 45470 Mülheim an der Ruhr. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Mendener Straße 15, 45470 Mülheim an der Ruhr. Inhaber: Nikoleit, Oliver Marc, Mülheim an der Ruhr, *24.12.1970. Der Inhaber hat das Vermögen der ON STORES GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 21324) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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