R.R.P.Tanja Heuser e. K.
Deutsches Unternehmen
R.r.p.tanja Heuser E. K.
hat
(5 Stimmen)
Unternehmen R.r.p.tanja Heuser E. K. wurde mit der Note 3.8 bewertet, basiert auf 5 Stimmen
Unternehmen R.r.p.tanja Heuser E. K. wurde mit der Note 3.8 bewertet, basiert auf 5 Stimmen
Unternehmenscode, HR-nummer
: HRA 4810Unternehmensname
: R.R.P.Tanja Heuser e. K.Bundesland
: Nordrhein-Westfalen (nw)Stadt
: Nachrodt-WiblingwerdeAntragsdatum
: 2012-10-17Anmeldungsdatum (vom Gericht)
: In Deutschland angemeldete Unternehmen 2012-10-19, Oktober 19, am FreitagInternetseite
: (unbekannt)E-Mail
: (unbekannt)Telefon
: (unbekannt)Fax
: (unbekannt)Tätigkeitsbranche
: Technische, physikalische und chemische UntersuchungBeschreibung des Unternehmens
: haftungsbeschränkt
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Adresse des Unternehmens
- DEPostleitzahl: 58769
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– Wiesenstr – tanja –QR Codebild
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Historische / bisherige Namen des Unternehmens
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Gerichtsunterlagen
Iserlohn
Nordrhein-Westfalen
Antragsdatum: 2012-10-17Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-10-19Verzeichnis der Unterlagen:
Amtsgericht Iserlohn Aktenzeichen: HRA 4810 Bekannt gemacht am: 19.10.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 17.10.2012 R.R.P.Tanja Heuser e. K., Nachrodt-Wiblingwerde, Wiesenstr. 3, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Wiesenstr. 3, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde. Inhaber: Heuser, Tanja, Nachrodt-Wiblingwerde, *17.09.1979. Der Inhaber hat das Vermögen der R.R.P. Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Nachrodt-Wbilingwerde (Amtsgericht Iserlohn HRB 7056) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 als Ganzes übernommen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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