» » »

 

Kommentare über Richter oHG

 


Adresse des Unternehmens

Wir haben keine Information bezüglich der Adresse des Unternehmens.
 

QR Codebild

In diesem Teil der Seite können Sie QR Codebild des Unternehmens Richter Ohg sehen. QR Codebild ist ein kleines Bild mit der verschlüsselten Information von Unternehmen. Wenn Sie QR Code entschlüsseln möchten, sollten Sie spezielle Programme benutzen.

QR Codebild des deutschen Unternehmens Richter Ohg

 

Historische / bisherige Namen des Unternehmens

Wir haben keine Information über bisherige Namen des Unternehmens.
 

Gerichtsunterlagen

  1. Osnabrück

    Niedersachsen

    Antragsdatum: 2012-12-10
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-12-17

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Osnabrück Aktenzeichen: HRA 203451 Bekannt gemacht am: 17.12.2012 22:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 10.12.2012 Richter oHG, Bramsche, Am Darnsee 17, 49565 Bramsche. (Betrieb einer Handelsvertretung.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Darnsee 17, 49565 Bramsche. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Richter, Horst, Bramsche, *01.08.1943, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Richter, Heidemarie, Bramsche, *15.03.1943, von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Horst Richter GmbH, Bramsche (HRB 15544, Amtsgericht Osnabrück) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.10.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
 

Möchten Sie Ihre Information aktualisieren? Schreiben Sie an