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  • Unternehmenscode, HR-nummer

    : HRA 728292 
  • Unternehmensname

    : Sägewerk Schaible e.K. Inh. Eberhard Schaible
  • Bundesland

    : Baden-Wuerttemberg (bw)
  • Stadt

    : Deißlingen
  • Antragsdatum

    : 2013-01-21
  • Anmeldungsdatum (vom Gericht)

    : In Deutschland angemeldete Unternehmen 2013-01-28, Januar 28, am Montag
  • Internetseite

    : (unbekannt)
  • E-Mail

    : (unbekannt)
  • Telefon

    : (unbekannt)
  • Fax

    : (unbekannt)
  • Tätigkeitsbranche

    : (unbekannt)
  • Beschreibung des Unternehmens

    : (unbekannt)
 

Kommentare über Sägewerk Schaible e.K. Inh. Eberhard Schaible

 


Adresse des Unternehmens

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QR Codebild

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Stuttgart

    Baden-Wuerttemberg

    Antragsdatum: 2013-01-21
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2013-01-28

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRA 728292 Bekannt gemacht am: 28.01.2013 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 21.01.2013 Sägewerk Schaible e.K. Inh. Eberhard Schaible, Deißlingen, Hagelenweg 1 a, 78652 Deißlingen. (Der Betrieb eines Sägewerks und die Holzverarbeitung.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Hagelenweg 1 a, 78652 Deißlingen. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Schaible, Eberhard, Deißlingen, *08.04.1957. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sägewerk Schaible Holzverarbeitung GmbH", Deißlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 470455) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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