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Adresse des Unternehmens

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Köln

    Nordrhein-Westfalen

    Antragsdatum: 2012-12-18
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-12-19

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Köln Aktenzeichen: HRB 77263 Bekannt gemacht am: 19.12.2012 22:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 18.12.2012 Sochi Restaurant & Catering GmbH, Köln, Berliner Straße 992, 51069 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2012. Geschäftsanschrift: Berliner Straße 992, 51069 Köln. Gegenstand: der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeiten, der Party-Service sowie Organisation und Bankettführung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Oujegov, Viktor, Köln, *11.09.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Viktor Oujegov, *11.09.1956, als Inhaber unter der Firma "Sochi Restaurant & Catering e.K." mit Niederlassung in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 29359) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.10.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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