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Deutsches Unternehmen Somerset International Gmbh wurde mit folgenden Schlagwörtern gefunden:

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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Köln

    Nordrhein-Westfalen

    Antragsdatum: 2013-02-20
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2013-02-21

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Köln Aktenzeichen: HRB 77777 Bekannt gemacht am: 21.02.2013 22:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 20.02.2013 Somerset International GmbH, Köln, Marktstraße 31, 50968 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2013. Geschäftsanschrift: Marktstraße 31, 50968 Köln. Gegenstand des Unternehmens: die Herstellung, der Vertrieb, der Im- und Export von Handelsprodukten, insbesondere von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugersatzteilen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mir Jafari, Seyed Mohsen, Alfter, *18.05.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Somerset International AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 73686) nach Maßgabe des Beschlusses der dortigen Hauptversammlung vom 24.01.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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