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Historische / bisherige Namen des Unternehmens

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Gerichtsunterlagen

  1. Kempten

    Bayern

    Antragsdatum: 2012-11-09
    Anmeldungsdatum (vom Gericht): 2012-11-19

    Verzeichnis der Unterlagen:

    Amtsgericht Kempten Aktenzeichen: HRA 9619 Bekannt gemacht am: 19.11.2012 22:00 Uhr In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 09.11.2012 Swoboda Zweite KG, Wiggensbach, Max-Swoboda-Straße 1, 87487 Wiggensbach. (der Erwerb, die Veräußerung und das Halten sowie die strategische Führung von Beteiligungen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Max-Swoboda-Straße 1, 87487 Wiggensbach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Swoboda Zweite Geschäftsführungs OHG, Wiggensbach (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 9609), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Swoboda Geschäftsführungs OHG, Wiggensbach (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 8895), von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden durch Abspaltung von Teilen des Vermögens (sämtliche Geschäftsanteile der Swoboda-Stamping s.r.o., CZ-58626 Jihlava, Hruskové Dvory 60, Firmennummer 26922843, Amtsgericht Brno HRC 45627, (Tschechische Republik), sämtliche Geschäftsanteile der Swoboda CZ, s.r.o., CZ-58626 Jihlava, Hruskové Dvory 60, Firmennummer 49448811, Amtsgericht Brno HRC 12544, (Tschechische Republik) der Swoboda KG, mit dem Sitz in Wiggensbach (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 8891). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
 

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